Standrohrverleih

Der Wasser­verband „Südharz“ kann Stand­rohre an seine Kunden auf Antrag verleihen. Der Wasser­verband wird prüfen, ob an dem gewünschten Ort zu dem gewünschten Zweck und der vorge­sehenen Entnahmemenge die Installation eines Standrohres technisch möglich ist. Dient die Entnahme dem Zweck der Trink­wasser­ver­sor­gung, ist vorab eine Hygiene­freigabe erforderlich. Diese Freigabe wird durch den Wasser­verband veranlasst und kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Wichtig: Zur Pool­befül­lung werden keine Stand­rohre ausgegeben!

Laden Sie das Formular „Link zum Formular „Antrag zum Ausleihen eines Standrohres“. Das Formular im PDF-Format mit der Standard-PDF-Anwendung Ihres Gerätes in einem neuen Fenster. Antrag zum Ausleihen eines Standrohres“ von unserer Link zum Formularverzeichnis auf den Internetseiten des Wasserverbandes „Südharz“. Formularseite und schicken Sie es ausgefüllt und unter­schrieben an den Wasser­verband „Südharz“.
Überweisen Sie die erforderliche Kaution an den Wasserverband „Südharz“. Tragen Sie als Ver­wendungs­zweck das Wort „Standrohrund Ihren Namen ein. Die Bank­verbindung des Wasser­verbandes „Südharz“ finden Sie auf unserer Link zur Kontaktseite auf den Internetseiten des Wasserverbandes „Südharz“. Kontaktseite. Die Kaution muss auf dem Bankkonto ein­ge­gangen sein, bevor das Stand­rohr abge­geben wird.

Die Gebühren richten sich nach der Symbol „Interner Link“Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen und Gebühren (Bereich Trinkwasser). Sollten bei der Abgabe Schäden am Standrohr festgestellt werden, wird das Standrohr an den Hersteller zur Über­prüfung geschickt. Die Kosten der Über­prüfung und Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.

Nachdem die Kaution eingegangen ist, setzt sich ein Mitarbeiter des Wasser­verbandes mit Ihnen in Verbindung. Die Abholung erfolgt am Lager des Wasser­verbandes „Südharz“ in der Schachtstraße in 06526 Sangerhausen.

Preisblatt Standrohre

Kaution Standrohr

400,00 € brutto (wird bei unbeanstandeter Rückgabe erstattet)

Miete

2,89 € netto je angefangener Kalendertag

entnommene Wassermenge

2,42 € netto je Kubikmeter

Setzen des Standrohres

19,15 € netto je angefangene halbe Stunde zzgl. Kilometerpauschale (gemäß Verwaltungskostensatzung)

Demontage des Standrohres

19,15 € netto je angefangene halbe Stunde zzgl. Kilometerpauschale (gemäß Verwaltungskostensatzung)