Standrohrverleih
Der Wasserverband „Südharz“ kann Standrohre an seine Kunden auf Antrag verleihen. Der Wasserverband wird prüfen, ob an dem gewünschten Ort zu dem gewünschten Zweck und der vorgesehenen Entnahmemenge die Installation eines Standrohres technisch möglich ist. Dient die Entnahme dem Zweck der Trinkwasserversorgung, ist vorab eine Hygienefreigabe erforderlich. Diese Freigabe wird durch den Wasserverband veranlasst und kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Wichtig: Zur Poolbefüllung werden keine Standrohre ausgegeben!
Laden Sie das Formular „
Antrag zum Ausleihen eines Standrohres“ von unserer
Formularseite und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an den Wasserverband „Südharz“.
Überweisen Sie die erforderliche Kaution an den Wasserverband „Südharz“. Tragen Sie als Verwendungszweck das Wort „Standrohr“ und Ihren Namen ein. Die Bankverbindung des Wasserverbandes „Südharz“ finden Sie auf unserer
Kontaktseite. Die Kaution muss auf dem Bankkonto eingegangen sein, bevor das Standrohr abgegeben wird.
Die Gebühren richten sich nach der
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen und Gebühren (Bereich Trinkwasser). Sollten bei der Abgabe Schäden am Standrohr festgestellt werden, wird das Standrohr an den Hersteller zur Überprüfung geschickt. Die Kosten der Überprüfung und Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.
Nachdem die Kaution eingegangen ist, setzt sich ein Mitarbeiter des Wasserverbandes mit Ihnen in Verbindung. Die Abholung erfolgt am Lager des Wasserverbandes „Südharz“ in der Schachtstraße in 06526 Sangerhausen.
Preisblatt Standrohre
Kaution Standrohr
400,00 € brutto (wird bei unbeanstandeter Rückgabe erstattet)
Miete
2,89 € netto je angefangener Kalendertag
entnommene Wassermenge
2,42 € netto je Kubikmeter
Setzen des Standrohres
19,15 € netto je angefangene halbe Stunde zzgl. Kilometerpauschale (gemäß Verwaltungskostensatzung)
Demontage des Standrohres
19,15 € netto je angefangene halbe Stunde zzgl. Kilometerpauschale (gemäß Verwaltungskostensatzung)
