Instal­lateur­ver­zeichnis

Für Arbeiten an Ihrem Trinkwasser­anschluss beauftragen Sie bitte ein in unserem Verzeichnis eingetragenes Installateur­unternehmen (Link zur Liste mit den durch den Wasserverband „Südharz“ zugelassenen Installateurunternehmen. Die Liste im PDF-Format öffnet in einem neuen Browserfenster. Installateurunternehmen).

 

Wie erfolgt die Eintragung in unser Instal­lateur­ver­zeich­nis?

Für orts­ansässige Unter­nehmen

Mit ortsansässigen Installateur­unternehmen schließt der Wasserverband „Südharz“ als zuständiges Versorgungs­unternehmen einen Installateur­vertrag ab. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag „Link zum Formular „Aufnahme in das Installateurverzeichnis“. Das Formular wird mit der Standard-PDF-Anwendung Ihres Gerätes in einem neuen Browserfenster geöffnet. Aufnahme in das Installateurverzeichnis
  • Handels­register­auszug, aus dem die derzeitigen Geschäfts­führer ersichtlich sind
  • Gewerbe­anmeldung mit der Eintragung „Wasser­installation / Sanitär­installation“
  • Handwerks­karte mit der Eintragung „Installateur und Heizungs­bauer“
  • Nachweis der fachlichen Befähigung. Einzelheiten entnehmen Sie dem Antrag „Link zum Formular „Aufnahme in das Installateurverzeichnis“. Das Formular wird mit der Standard-PDF-Anwendung Ihres Gerätes in einem neuen Browserfenster geöffnet. Aufnahme in das Instal­lateur­ver­zeichnis “.
  • Für den Fall, dass der Firmen­inhaber nicht als verantwort­liche Fachkraft tätig ist, muss für die verantwort­liche Fachkraft der Anstellungs­vertrag bzw. eine Bescheinigung über das feste Anstellungs­verhältnis vorgelegt werden.
  • ein Lichtbild der verantwortlichen Fachkraft für den Installateur­ausweis

Im Rahmen der Antrags­bearbeitung findet ein Firmenbesuch statt, um die geforderten Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Instal­lateur­ver­zeichnis zu überprüfen

  • Nachzu­weisen sind eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt bzw. der Besitz von ausreichendem Werkzeugen sowie Mess- und Prüfgeräten
  • Es wird über die Kenntnisse der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Arbeits­blätter des Regelwerks des DVGW und der DIN-Normen gesprochen.
  • Der Besitz der DIN 1988-100 / DIN EN 1717 und das Halten von Fachzeit­schriften wird vorausgesetzt.

Für nicht ortsansässige Unternehmen

Nicht ortsansässige Installations­unter­nehmen müssen, um in unserem Versorgungs­bereich arbeiten zu dürfen, einen von Ihrem „Heimat“-Wasser­versorgungs­unter­nehmen ausgestellten, gültigen Installateur­vertrag und -ausweis vorlegen, um in unser Instal­lateur­ver­zeichnis aufgenommen zu werden.