Hausanschlüsse

Der Wasserverband errichtet gegen Kosten­erstattung Hausan­schlüsse für die Trinkwasser­versorgung Ihrer Wohn- oder Industrie- /Gewerbe­gebäude.

Der Hausan­schluss besteht aus der Verbindung der öffentlichen Trink­wasser­versorgungs­anlage mit der Benutzer­anlage des Anschluss­nehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle von der öffentlichen Trink­wasser­versorgungs­anlage und endet in der Regel hinter der Wasser­zähl­einrichtung mit der Haupt­absperr­vorrichtung auf dem angeschlossenen Grundstück.

Schaubild Wasserversorgung, zum Vergrößern auf das Bild klicken.
Schema eines Hausanschlusses

Ihr Weg zum Trink­wasser­haus­anschluss

Schritt 1:

Überlegen Sie zunächst, wo sich die geeignete Übergab­estelle für Trinkwasser im Gebäude befinden soll. Beachten Sie dabei unbedingt das Merkblatt Öffnet das Dokument „Technische Anschlussbedingungen Wasser“ mit der Standard-PDF-Anwendung Ihres Gerätes in einem neuen Fenster. Technische Anschlussbedingungen Wasser“.

Die Übergabe­stelle muss trocken, begehbar und frostfrei sein und muss an der straßen­seitig gelegenen Hauswand liegen, damit ein für Sie kosten­günstiges Erstellen der Haus­anschluss­leitung möglich ist. Den endgültigen Verlauf der Haus­anschluss­leitung als Verbindung zwischen der Versorgungs­leitung und Ihrer Haus­installation legen unsere Fachleute fest.

Schritt 2:

Der Grund­stücks­eigentümer beantragt die Trink­wasser-Anschluss­leitung (Link zum Formular „Antrag auf Trinkwasserversorgung“. Das Dokument im PDF-Format öffnet im neuen Fenster Antrag auf Trinkwasserversorgung).

Unser Tipp: Beantragen Sie Ihren Haus­anschluss rechtzeitig vor Baubeginn (3 Monate vorher) und planen Sie eine Bearbeitungs­zeit von bis zu sechs Wochen ein.

Wer beantragt einen Hausanschluss?

Der Grund­stücks­eigentümer beantragt die Herstellung der Trink­wasser-Anschluss­leitung.

Wer legt die Leitungs­führung fest?

Den endgültigen Verlauf der Haus­anschluss­leitung als Verbindung zwischen der Versorgungs­leitung und Ihrer Haus­installation legen unsere Mitarbeiter fest. Der Haus­anschluss muss auf der straßen­zugewandten Seite des Gebäudes erfolgen. In Einzel­fällen kann auch die Errichtung eines Wasser­zähler­schachtes erforderlich sein.

Was gehört zur Trinkwasser-Hausinstallation?

Zur Trinkwasser-Haus­installation, auch als Kunden­anlage bezeichnet, gehören alle nach der Haupt­absperr­einrichtung sich anschließenden Leitungen und Anlagen. Diese kann sich auch außerhalb von Gebäuden befinden, wenn z.B. Wasser­zähler­schächte errichtet werden.

Wie ist es mit Trinkwasser während der Bauzeit?

Während der Bauzeit können Sie Bauwasser über ein Standrohr beziehen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Im aktuellen Fenster zur Seite „Standrohrverleih“ wechseln. Standrohrverleih.

Der Wasserzähler

Wasserzähler dienen zur mess­technischen Erfassung der abgegebenen Wassermenge aus der öffentlichen Trink­wasser­versorgungs­anlage und ist Grundlage für die Abrechnung. Als Messgerät muss der Wasserzähler geeicht sein und damit den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes entsprechen.

Vor und hinter dem Wasserzähler muss jeweils eine Absperr­armatur eingebaut sein. Zusätzlich muss hinter dem Wasserzähler ein Rück­fluss­verhinderer eingebaut sein. Für eine einwandfreie Montage des Wasserzähler wird ein Wasser­zählerbügel mit gegebenenfalls längen­veränderlichem Ein- und Ausbaustück genutzt.

Der Wasserzähler sollte regelmäßig kontrolliert werden. Wenn nirgendwo im Gebäude Wasser entnommen wird, sollte sich der Wasserzähler nicht bewegen. Wenn sie Zweifel an der Mess­richtigkeit des Wasserzählers haben, können Sie bei uns eine Befundprüfung beauftragen. Die Kosten hierfür hat der Grund­stücks­eigentümer zu tragen.

Kosten

Die Auf­wendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder die Beseitigung sind dem Verband zu erstatten. Die Höhe des Erstattungs­anspruches regelt die Im aktuellen Fenster zur Seite „Trinkwassergebührensatzung“ wechseln. Trinkwasser­gebühren­satzung des Wasser­verbandes „Südharz“.