Gebühren / Beiträge / Kostenerstattungen
Unsere Gebühren und Beiträge werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen kalkuliert und in den entsprechenden Gebühren- und Beitragssatzungen bekannt gemacht.
Unsere
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Was ist eine Gebühr?
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Schmutz- und/oder Niederschlagswassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind oder in diese entwässern. Im Bereich Schmutzwasser unterscheiden wir Gebühren für Teileinleitung, Volleinleitung und dezentrale Gebühren.
- Um Teileinleitung handelt es sich, wenn Schmutzwasser über eine grundstückseigene Kleinkläranlage in ein öffentliches Netz eingeleitet wird, das nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen ist.
- Um Volleinleitung handelt es sich, wenn das Schmutzwasser über ein öffentliches Kanalsystem eingeleitet wird, das in einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage endet.
- Dezentrale Entsorgung ist die Entsorgung von Schmutzwasser und Fäkalschlämmen, die in Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallen.
Bei der Volleinleitung wird neben der Mengengebühr auch eine Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr entsteht auch dann, wenn nur die Vorhalteleistungen in Anspruch genommen werden und die Mengengebühr nicht entsteht. Die Mengengebühr wird nach tatsächlich eingeleiteter Schmutzwassermenge (Basis Wasserzähler) berechnet.
Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr für die versiegelte Fläche eines Grundstücks erhoben. Hierzu ist in der Regel eine Selbstauskunft des Grundstückseigentümers erforderlich. Zisternen und Brauchwasseranlagen können sich gebührenmindernd auswirken.
Was ist ein Beitrag?
Der Herstellungsbeitrag wird für die erstmalige und dauerhafte Anbindung eines Grundstücks an eine zentrale Abwasseranlage erhoben. Die Beitragserhebung erfolgt auf Basis des Satzungsrechts des Verbandes in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA). Um unsere Beitragssatzung einzusehen, wechseln Sie bitte über das Menü „Der Verband ▸ Satzungen“ auf die Seite
Satzungen
Der aktuelle Beitragssatz beträgt 2,10 EUR/m2 beitragsbehaftete Grundstücksfläche.
Beitragspflichtig sind die Grundstücke, die die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage haben oder tatsächlich an diese angeschlossen sind.
Der Beitrag wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Gebühren Schmutzwasser im Kalkulationszeitraum 2025-2027
Grundgebühren
| Zählergröße nach 2004/22/EG | Grundgebühr pro Monat |
| bis Q3 4 | 11,50 € |
| bis Q3 10 | 28,75 € |
| bis Q3 16 | 46,00 € |
| bis Q3 25 | 71,88 € |
| bis Q3 40 | 115,00 € |
| bis Q3 63 | 181,13 € |
| bis Q3 100 | 287,50 € |
| bis Q3 160 | 460,00 € |
| bis Q3 250 | 718,75 € |
| bis Q3 400 | 1.150,00 € |
| bis Q3 630 | 1.811,25 € |
Mengengebühren / Kostenerstattungen
| Gebührenart | EUR | Bemessungsgrundlage |
| Schmutzwasser | 3,02 EUR | m³ |
| Niederschlagswasser | 0,73 EUR | m² |
| Teileinleiter (KKA, ASG) | 1,70 EUR | m³ |
| Entleerung abflusslose Sammelgruben | 8,85 EUR | m³ |
| Fäkalschlamm KKA | 46,85 EUR | m³ |
| Herstellung Grundstücksanschlüsse (Kostenertattung) | 401 EUR | pro laufenden Meter, abgerechnet pro vollendete 10 cm (Straßenmittefiktion) |
