Hausanschlüsse
Der Wasserverband errichtet gegen Kostenerstattung Hausanschlüsse für die Trinkwasserversorgung Ihrer Wohn- oder Industrie-/Gewerbegebäude.
Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage mit der Benutzeranlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle von der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage und endet in der Regel hinter der Wasserzähleinrichtung mit der Hauptabsperrvorrichtung auf dem angeschlossenen Grundstück.

Ihr Weg zum Trinkwasserhausanschluss
Schritt 1:
Überlegen Sie zunächst, wo sich die geeignete Übergabestelle für Trinkwasser im Gebäude befinden soll. Beachten Sie dabei unbedingt das Merkblatt
Technische
Die Übergabestelle muss trocken, begehbar und frostfrei sein und muss an der straßenseitig gelegenen Hauswand liegen, damit ein für Sie kostengünstiges Erstellen der Hausanschlussleitung möglich ist. Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Hausinstallation legen unsere Fachleute fest.
Schritt 2:
Der Grundstückseigentümer beantragt die Trinkwasser-Anschlussleitung
Antrag
Unser Tipp: Beantragen Sie Ihren Hausanschluss rechtzeitig vor Baubeginn (3 Monate vorher) und planen Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen ein.
Wer beantragt einen Hausanschluss?
Der Grundstückseigentümer beantragt die Herstellung der Trinkwasser-Anschlussleitung.
Wer legt die Leitungsführung fest?
Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Hausinstallation legen unsere Mitarbeiter fest. Der Hausanschluss muss auf der straßenzugewandten Seite des Gebäudes erfolgen. In Einzelfällen kann auch die Errichtung eines Wasserzählerschachtes erforderlich sein.
Was gehört zur Trinkwasser-Hausinstallation?
Zur Trinkwasser-Hausinstallation, auch als Kundenanlage bezeichnet, gehören alle nach der Hauptabsperreinrichtung sich anschließenden Leitungen und Anlagen. Diese kann sich auch außerhalb von Gebäuden befinden, wenn z.B. Wasserzählerschächte errichtet werden.
Wie ist es mit Trinkwasser während der Bauzeit?
Während der Bauzeit können Sie Bauwasser über ein Standrohr beziehen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite
Standrohrverleih.
Der Wasserzähler
Wasserzähler dienen zur messtechnischen Erfassung der abgegebenen Wassermenge aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungslage und ist Grundlage für die Abrechnung. Als Messgerät muss der Wasserzähler geeicht sein und damit den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes entsprechen.

Vor und hinter dem Wasserzähler muss jeweils eine Absperrarmatur eingebaut sein. Zusätzlich muss hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein. Für eine einwandfreie Montage des Wasserzähler wird ein Wasserzählerbügel mit gegebenenfalls längenveränderlichem Ein- und Ausbaustück genutzt.
Der Wasserzähler sollte regelmäßig kontrolliert werden. Wenn nirgendwo im Gebäude Wasser entnommen wird, sollte sich der Wasserzähler nicht bewegen. Wenn sie Zweifel an der Messrichtigkeit des Wasserzähler haben, können Sie bei uns eine Befundprüfung beauftragen. Die Kosten hierfür hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
Kosten
Die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder die Beseitigung sind dem Verband zu erstatten. Die Höhe des Erstattungsanspruches regelt die
Trinkwassergebührensatzung
