Installateurverzeichnis

Für Arbeiten an Ihrem Trinkwasseranschluss beauftragen Sie bitte ein in unserem Verzeichnis eingetragenes Installateurunternehmen (Link zur Liste mit den durch den Wasserverband „Südharz“ zugelassenen Installateurunternehmen. Die Liste im PDF-Format öffnet in einem neuen Browserfenster. Installateurunternehmen).

 

Wie erfolgt die Eintragung in unser Installateurverzeichnis?

Für ortsansässige Unternehmen

Mit ortsansässigen Installateurunternehmen schließt der Wasserverband „Südharz“ als zuständiges Versorgungsunternehmen einen Installateurvertrag ab. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag „Link zum Formular „Aufnahme in das Installateurverzeichnis“. Das Formular wird mit der Standard-PDF-Anwendung Ihres Gerätes in einem neuen Browserfenster geöffnet. Aufnahme in das Installateurverzeichnis
  • Handelsregisterauszug, aus dem die derzeitigen Geschäftsführer ersichtlich sind
  • Gewerbeanmeldung mit der Eintragung „Wasserinstallation/Sanitärinstallation“
  • Handwerkskarte mit der Eintragung „Installateur und Heizungsbauer“
  • Nachweis der fachlichen Befähigung. Einzelheiten entnehmen Sie dem Antrag „Link zum Formular „Aufnahme in das Installateurverzeichnis“. Das Formular wird mit der Standard-PDF-Anwendung Ihres Gerätes in einem neuen Browserfenster geöffnet. Aufnahme in das Installateurverzeichnis “.
  • Für den Fall, dass der Firmeninhaber nicht als verantwortliche Fachkraft tätig ist, muss für die verantwortliche Fachkraft der Anstellungsvertrag bzw. eine Bescheinigung über das feste Anstellungsverhältnis vorgelegt werden.
  • ein Lichtbild der verantwortlichen Fachkraft für den Installateurausweis

Im Rahmen der Antragsbearbeitung findet ein Firmenbesuch statt, um die geforderten Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Installateurverzeichnis zu überprüfen

  • Nachzuweisen sind eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt bzw. der Besitz von ausreichendem Werkzeugen sowie Mess- und Prüfgeräten
  • Es wird über die Kenntnisse der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Arbeitsblätter des Regelwerks des DVGW und der DIN-Normen gesprochen.
  • Der Besitz der DIN 1988-100 / DIN EN 1717 und das Halten von Fachzeitschriften wird vorausgesetzt.

Für nicht ortsansässige Unternehmen

Nicht ortsansässige Installationsunternehmen müssen, um in unserem Versorgungsbereich arbeiten zu dürfen, einen von Ihrem „Heimat“-Wasserversorgungsunternehmen ausgestellten, gültigen Installateurvertrag und -ausweis vorlegen, um in unser Installateurverzeichnis aufgenommen zu werden.