Gebühren und Kostenerstattungen

Unsere Gebühren und Kostenerstattungen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen kalkuliert und in den entsprechenden Gebührensatzungen bzw. in dem Amtsblatt bekannt gemacht.


Unsere Satzungen finden Sie auf unseren Internetseiten unter den Menüpunkt Symbol „Interner Link“ Der VerbandSatzungen“.
Zu unserem Amtsblatt geht es über den Menüpunkt Symbol „Interner Link“ Der VerbandAmtsblätter“.

Was ist eine Gebühr?

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird eine verbrauchsabhängige Benutzungsgebühr erhoben. Sie wird nach Kubikmeter berechnet und unterliegt der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Daneben wird eine Grundgebühr in Abhängigkeit der Zählergröße erhoben.

Gebühren Trinkwasser im Kalkulationszeitraum 2025-2027

Grundgebühren

Zählergröße nach 2004/22/EGGrundgebühr netto pro Monat
bis Q3 412,80 €
bis Q3 1032,00 €
bis Q3 1651,20 €
bis Q3 2580,00 €
bis Q3 40128,00 €
bis Q3 63201,60 €
bis Q3 100320,00 €
bis Q3 160512,00 €
bis Q3 250800,00 €
bis Q3 4001.280,00 €
bis Q3 6302.016,00 €

Mengengebühren

GebührenartEUR (netto)Bemessungsgrundlage
Trinkwasser2,42 EUR

Wofür werden Kostenerstattungen erhoben?

Kostenerstattungen werden für die Herstellung oder Erneuerung von Hausanschlüssen erhoben. Die Abrechnung erfolgt je vollendete 10 Zentimeter. Es gilt die Straßenmittefiktion.

NettoBrutto (inkl. 7% MwSt)
Für den Anschluss an die Hauptleitung je Anschluss1.136,30 EUR1.215,84 EUR
Je laufendem Meter Hausanschluss im Straßenbereich227,70 EUR243,64 EUR
Je laufendem Meter Hausanschluss auf dem Grundstück162,80 EUR174,20 EUR
Je laufendem Meter Hausanschluss mit dem Grundstück bei Eigenleistung des Anschlussnehmers zur Herstellung und Verfüllung des Rohrgrabens (Erdarbeiten)25,30 EUR27,10 EUR
Je laufendem Meter Rohrverlegung im Gebäude25,30 EUR27,10 EUR
Liefern und Montieren des Mantelrohres je Stück132,00 EUR141,24 EUR
Für die Lieferung und Montage der Zählereinrichtung je Stück66,00 EUR70,62 EUR