Gebühren / Beiträge / Kosten­erstat­tungen

Unsere Gebühren und Beiträge werden gemäß den gesetz­lichen Anfor­derungen kalkuliert und in den entsprechenden Gebühren- und Beitrags­sat­zungen bekannt gemacht.


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Was ist eine Gebühr?

Für die Inan­spruch­nahme der öffentlichen Abwasser­anlage wird eine Schmutz- und/oder Nieder­schlags­wasser­gebühr für die Grund­stücke erhoben, die an die öffent­liche Ein­rich­tung angeschlossen sind oder in diese entwässern. Im Bereich Schmutz­wasser unterscheiden wir Gebühren für Teil­einleitung, Voll­einleitung und dezentrale Gebühren.

  • Um Teileinleitung handelt es sich, wenn Schmutz­wasser über eine grund­stücks­eigene Klein­klär­anlage in ein öffent­liches Netz eingeleitet wird, das nicht an eine öffent­liche Ab­wasser­behand­lungs­anlage ange­schlossen ist. 
  • Um Voll­ein­lei­tung handelt es sich, wenn das Schmutz­wasser über ein öffent­liches Kanal­system eingeleitet wird, das in einer öffent­lichen Ab­wasser­behand­lungs­anlage endet. 
  • Dezentrale Entsorgung ist die Ent­sorgung von Schmutz­wasser und Fäkal­schlämmen, die in Klein­klär­anlagen und abfluss­losen Sammel­gruben anfallen. 

Bei der Voll­einlei­tung wird neben der Mengen­gebühr auch eine Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr entsteht auch dann, wenn nur die Vorhalte­leistungen in Anspruch genommen werden und die Mengen­gebühr nicht entsteht. Die Mengen­gebühr wird nach tatsäch­lich eingelei­teter Schmutz­wasser­menge (Basis Wasser­zähler) berechnet.

Für Nieder­schlags­wasser wird eine Gebühr für die ver­siegelte Fläche eines Grund­stücks erhoben. Hierzu ist in der Regel eine Selbst­auskunft des Grund­stücks­eigen­tümers erforderlich. Zisternen und Brauch­wasser­anlagen können sich gebühren­mindernd auswirken.

Was ist ein Beitrag?

Der Her­stellungs­beitrag wird für die erstmalige und dauerhafte Anbindung eines Grundstücks an eine zentrale Abwasser­anlage erhoben. Die Beitrags­erhebung erfolgt auf Basis des Satzungs­rechts des Verbandes in Verbindung mit dem Kommunal­abgaben­gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA). Um unsere Beitrags­satzung einzusehen, wechseln Sie bitte über das Menü „Der Verband ▸ Satzungen“ auf die Seite Wechselt auf die Seite „Satzungen“ im Internetangebot des Wasserverbandes „Südharz“. Satzungen.

Der aktuelle Beitrags­satz beträgt 2,10 EUR/m2 bei­trags­behaf­tete Grund­stücks­fläche.

Beitrags­pflichtig sind die Grund­stücke, die die Möglich­keit der Inan­spruch­nahme der öffentlichen zentralen Abwasser­beseiti­gungs­anlage haben oder tatsäch­lich an diese angeschlossen sind.

Der Beitrag wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach der Bekannt­gabe des Bescheides fällig. 

Gebühren Schmutz­wasser im Kal­ku­la­tions­zeit­raum 2025-2027

Grund­gebühren

Zähler­größe nach 2004/22/EGGrund­gebühr pro Monat
bis Q3 411,50 €
bis Q3 1028,75 €
bis Q3 1646,00 €
bis Q3 2571,88 €
bis Q3 40115,00 €
bis Q3 63181,13 €
bis Q3 100287,50 €
bis Q3 160460,00 €
bis Q3 250718,75 €
bis Q3 4001.150,00 €
bis Q3 6301.811,25 €

Mengen­gebühren / Kosten­erstat­tungen

Ge­büh­ren­artEURBe­mes­sungs­grund­lage
Schmutz­was­ser3,02 EUR
Nie­der­schlags­was­ser0,73 EUR
Teil­ein­lei­ter (KKA, ASG)1,70 EUR
Entlee­rung ab­fluss­lose Sam­mel­gruben8,85 EUR
Fäkal­schlamm KKA46,85 EUR
Her­stel­lung Grund­stücks­an­schlüs­se (Kos­ten­erstat­tung)401 EURpro lau­fen­den Meter, ab­ge­rech­net pro voll­endete 10 cm (Stra­ßen­mitte­fiktion)