Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite

Diese Erklärung enthält Informationen über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Internetauftritts. Sie erhalten Informationen, wie Sie mit dem Wasserverband „Südharz“ Kontakt aufnehmen können, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie gilt für die unter Öffnet die Startseite des Internetangebotes des Wasserverbandes „Südharz“. www.wasser-südharz.de veröffentlichten Internetseiten des Wasserverbandes Südharz.

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit


    Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 0 34 64 27 71 90.
    Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Onlineredaktion des Wasserverbandes „Südharz“ (Kontakt per E-Mail info@wasser-suedharz.de).

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/obudsstelle/ Externer Link (öffnet in einem neuen Browserfenster): Zum Internetangebot der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt..

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite Öffnet die Startseite des Internetangebotes des Wasserverbandes „Südharz“. www.wasser-südharz.de ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (§ 11 BGGVO LSA).

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 01.12.2024 – 10.12.2024 durchgeführten Selbstbewertung und den Hinweisen der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Anfang August 2026.

    Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

    Nicht barrierefreie Inhalte:

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei. Sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:

    1. Einzelne PDF-Dateien der Lesefassungen der Satzungen des Wasserverbandes „Südharz“ sind noch nicht vollständig barrierefrei. Das betrifft die Aufwandsentschädigungssatzung, Verwaltungskostensatzung, Abwasserbeseitigungssatzung, Schmutzwasserbeitragssatzung, Schmutzwassergebührensatzung, Niederschlagswassergebührensatzung, Ausschlusssatzung, Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe und Trinkwassergebührensatzung. Ziel zur Erreichung der Barrierefreiheit der veröffentlichten Satzungen ist der 31. Dezember 2026.
    2. Die Nummern 5 bis 9 der PDF-Dateien des Amtsblattes des Wasserverbandes „Südharz“ des Jahrgangs 2025 sind nicht vollständig barrierefrei. Ziel zur Erreichung der Barrierefreiheit aller veröffentlichten PDF-Dateien der Amtsblätter ist der 31. Oktober 2026.
    3. Die PDF-Datei „Informationspflicht“ ist nicht vollständig barrierefrei. Ziel der Erreichung der Barrierefreiheit ist der 31. Dezember 2026.
    4. Der Zustand der Schaltflächen zur Auswahl der Detailansichten auf der Seite Investitionen ist nur über die Farbe bestimmbar. Ein zweites Merkmal wird bis zum 31. Dezember 2026 implementiert.
    5. Im Menü sind die Forderungen zur Einhaltung der Farbkontraste von 3,5:1 für einige Schaltzustände nicht erfüllt. Ziel zur Beseitigung der dieser Kontrastprobleme ist der 31. Oktober 2026.

    Diese Erklärung wurde am 12. Dezember 2024 erstellt und am 4. August 2026 überarbeitet.