Presseerklärung Dezember 2009
Sangerhausen, den 10.12.2009
Der Trinkwasserzweckverband „Südharz“ informiert:
Aufgrund von Rückfragen der Bürger bzgl. der „Sangerhäuser Nachrichten“ Nr. 24/2009 und der darin enthaltenen Beschlüsse zur Trinkwassergebühr erfolgte durch die MZ eine Nachfrage beim Verbandsgeschäftsführer des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“, Herrn Fritz-Dieter Kupfernagel. Herr Kupfernagel erläuterte, dass die Veröffentlichungen in den „Sangerhäuser Nachrichten“ verwaltungstechnisch korrekt sind, jedoch zu einigen Verwirrungen bei den Lesern geführt haben. Um es vorweg zu nehmen, die Verbandsversammlung hat am 16.11.2009 beschlossen, dass ab dem 01.01.2010 die bisherige Grundgebühr beibehalten wird und die Leistungsgebühr auf 1,77 € je m³ erhöht wird.
Die Gestaltung der Trinkwassergebühr wurde im Verbandsgebiet sehr lange und intensiv diskutiert. Es lagen 4 Varianten zur Diskussion vor, welche sich im Rahmen der Diskussion auf 2 Varianten verringerten. Am 11.11.2009 hat sich der Verbandsausschuss dafür ausgesprochen, dass der Verbandsversammlung empfohlen wird, dass die Grundgebühr erhöht und die Leistungsgebühr beibehalten werden soll. Diese Beschlussempfehlung ist in den „Sangerhäuser Nachrichten“ auf Seite 20 veröffentlicht.
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“ ist in seiner Sitzung vom 16.11.2009 dieser Empfehlung nicht gefolgt und hat sich dafür entschieden, die Grundgebühr unverändert zu lassen und die Leistungsgebühr zu erhöhen. Dieser Beschluss der Verbandsversammlung ist auf Seite 22 unten und auf Seite 23 links oben veröffentlicht.
Insofern hat es keine falschen Veröffentlichungen in den „Sangerhäuser Nachrichten“ Nr. 24/2009 gegeben, da im Rahmen von kommunalrechtlichen Satzungsgebungsverfahren der beschließende Ausschuss des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“ sich immer vor der Verbandsversammlung mit der Thematik beschäftigen muss.
Durch die Veränderung der Trinkwassergebühr im Hinblick auf eine korrekte Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2009 appellierte Herr Kupfernagel noch einmal an alle Gebührenzahler, welche nicht durch die Ableser des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“ angetroffen wurden, die Selbstableseformulare bis zum 31.12.2009 vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Trinkwasserzweckverband „Südharz“ zurück zu senden. Das Formular kann auf der Homepage des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“ www.tzvsuedharz.de im Bedarfsfall nochmals heruntergeladen werden.

