Wasserverband Südharz

Schutz- und Hygienekonzept bei Veranstaltungen des Wasserverbandes „Südharz“

27.04.2022

Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen und der Besucher/-innen unserer Bürgerinformationsveranstaltungen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, bei dem Zutritt zum Veranstaltungsgebäude sowie im Veranstaltungsbereich die folgenden Hygieneregeln einzuhalten.

  • 3G-Regel

geimpft – genesen (max. 90 Tage) – getestet (anerkannte Teststelle, max. 24 Stunden). Wir behalten uns eine Kontrolle vor.

  • Mund- und Nasenschutzpflicht

Diese gilt für alle Besucher/-innen und Mitarbeiter/innen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können (medizinischer Mund-Nasenschutz oder FFP 2-Maske). Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

  • Handdesinfektionsspender stehen vor dem Veranstaltungsraum bereit.
  • Angemessenes Lüften wird während der Veranstaltung gewährleistet.
  • Keine Warteschlangen

Diese sind bitte zu vermeiden, auch nach der Veranstaltung bei Rückfragen an die Mitarbeiter des Verbandes.

Weitere Maßnahmen zum Schutz können je nach aktueller Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ergriffen werden.

Sangerhausen, 26.04.2022

Dr. Parnieske-Pasterkamp

Verbandsgeschäftsführerin