Jahresverbrauchsabrechnung Niederschlagswasser 2021
07.04.2022
Der Wasserverband „Südharz“ hat Mitte März 2022 die Jahresverbrauchsabrechnung Niederschlagswasser für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 an rund 14.000 Bürger und Bürgerinnen versandt. Viele haben bereits aufgrund fehlerhafter Angaben telefonisch bzw. persönlich um Korrektur bzw. um Aufhebung des Bescheides gebeten.
Die bisher der Gebührenerhebung für die Niederschlagswasserbeseitigung zugrunde gelegten Bemessungseinheiten (bebaute und befestigte Flächen) entsprachen nach einer Prüfung durch den Wasserverband „Südharz“ nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen bzw. waren unvollständig. In den Gebieten, wo bislang keine Erhebung durch den Wasserverband „Südharz“ erfolgte, war die Ersterfassung der abflusswirksamen Flächen erforderlich. Zur Aktualisierung dieser Daten wurden die durch die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH erstellten Luftbilder zusammen mit den von den Bürgern und Bürgerinnen zurückgesandten Erfassungsbögen ausgewertet und für die Erstellung der Gebührenbescheide als Grundlage genommen.
Wer mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fristgemäß Widerspruch einzulegen.
Um eine Überprüfung des Bescheides vornehmen zu können, wird deshalb gebeten, innerhalb der Widerspruchsfrist bis zum 21.04.2022 den Widerspruch schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und Begründung beim Wasserverband „Südharz“ einzureichen. Ein nach dem 21.04.2022 eingehender Widerspruch kann wegen Verfristung nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen zu den Servicezeiten (Wasserverband-Suedharz – Kontakt (wasser-suedharz.de)) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp
Verbandsgeschäftsführerin

